In der Stadt Neumarkt herrscht eine konstante Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen unterschiedlicher Größenordnung. Zuletzt haben sich vorhandene Reserven durch Neuansiedlungen deutlich verringert. Daneben bestehen regelmäßig Anfragen ortsansässiger Firmen. Damit das Angebot an Gewerbeflächen aufrecht erhalten werden kann, um Anfragen bezüglich Neuansiedlungen oder Betriebsverlagerungen innerhalb des Stadtgebietes gerecht werden zu können und Abwanderungen in Nachbargemeinden zu verhindern, soll eine Bauleitplanung für die Ausweisung eines Gewerbegebietes im westlichen Anschluss an den Kreisbauhof erfolgen.
Die Fläche liegt unmittelbar nördlich an der Kreisstraße 41 nach Tyrolsberg an und kann von dieser Straße aus verkehrlich erschlossen werden. Westlich wird das Gebiet durch den Münchner Ring begrenzt, im Norden durch den Irlgraben. Über die PEKU-Straße ist eine direkte Anbindung des Gebietes an den überörtlichen Verkehr gegeben. Die Flächen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt, sind im Flächennutzungsplan jedoch bereits als geplantes Gewerbegebiet dargestellt. Nun soll die auf Ebene des Flächennutzungsplans bereits vorbereitete gewerbliche Entwicklung mit den Mitteln der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden und als Genehmigungsgrundlage für Gewerbeansiedelungen dienen.
In der weiteren Planung ist die nördliche Ausdehnung des Gewerbegebietes zu definieren und auf eine Eingrünung des künftigen nördlichen und westlichen Siedlungsrandes zu achten. Bei der Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne ist seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 festzustellen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung der Planung erforderlich ist.