In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltsenates am 05.02.2018 wurde das Planvorhaben Hotel Wittmann in der Bahnhofstraße vorgestellt. Zur Unterstützung des Vorhabens ist es erforderlich einen Bebauungsplan zu erstellen, um das erforderliche Baurecht zu schaffen.
Vom Bauherrn ist vorgesehen, auf einem knapp 2.000 qm großen Areal ein in Teilen viergeschossiges Gebäude zu platzieren. Eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB ist nicht gegeben. Aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung wird vorgeschlagen, das Areal als Sondergebiet Hotel auszuweisen. Die Bahnhofstraße stellt eine wichtige stadträumliche Verbindung auf der Achse Bahnhof, Altstadt und Einkaufszentrum NeuerMarkt dar. Demnach bestehen auch verschiedene Ansprüche bezüglich der stadträumlichen Gestaltung in diesem Bereich.
Um die neue städtebauliche Situation planungsrechtlich zu regeln, ist daher sowohl die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Im Bebauungsplan sind insbesondere Aussagen zur maximalen künftigen Nutzungsdichte und Geschossigkeit für eine Sondernutzung durch ein Hotel im Umfeld des Bahnhofs, sowie zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr zu treffen und zu begründen. Darüber hinaus soll auch auf den Nachbargrundstücken aufgezeigt werden, wie die anschließende Bebauung Richtung Oberes Tor sich fortsetzen kann.