Bebauungsplan: 118 - Weißmarter

Die Fa. Egner & Sohn GmbH betreibt im Bereich Weißmarter an der Regensburger Straße / B8 einen Quarzsandtagebau mit angeschlossenem Betrieb zur Fertigung und zum Vertrieb von Pflastersteinen. Um den Betrieb an die heutigen Arbeits- und Marktanforderungen anzupassen, strebt die Fa. Egner & Sohn die Errichtung eines neuen Ausstellungs- und Bürogebäudes mit angegliederter Betriebswerkstätte und PKW-Stellplätzen an.

Das Betriebsgelände der Fa. Egner & Sohn liegt vollständig innerhalb der Schutzzone IIIa des Trinkwasserschutzgebiets „Miss“. Die Ausweisung von Bauflächen sowie die Errichtung von Gebäuden sind an dieser Stelle gemäß § 3 Ziffer 6 der Trinkwasserschutzgebietsverordnung unzulässig und können nach § 4 ebd. nur mit Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. erfolgen, wenn die Vereinbarkeit mit den Zielen des Trinkwasserschutzes gegeben ist. Im Vorfeld der Ausweisung des Trinkwasserschutzgebiets 1998 wurde den vor Ort ansässigen Abbaubetrieben die Ermöglichung betriebsbedingt erforderlicher Vorhaben signalisiert. Die Ausweisung einer Baufläche als Industriegebiet im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits abgeschlossen. Die nachfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes "118 - Weißmarter" ist für die städtebaulich Entwickelung und Ordnung erforderlich.

Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 28.06.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.01.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.03.2019 - 10.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.07.2019, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 20.11.2019 - 20.12.2019, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 20.11.2019 - 20.12.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 07.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.03.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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