Für das Areal am Unteren Tor wurde der Bebauungsplan Nr. 54/1 „Unteres Tor II“ aufgestellt und in der Sitzung des Stadtrats am 10.04.2014 als Satzung beschlossen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 19.08.2014 trat der Bebauungsplan in Kraft. Anschließend wurde die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt und am 29.01.2015 vom Stadtrat zur Satzung beschlossen. Mit ortsüblicher Bekannt-machung vom 02.05.2015 trat die 1. Änderung in Kraft. Die 2. Änderung des Bebauungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung der Nutzungserweiterungen bzw. -änderungen für den „Neuen Markt“ wurde am 25.01.2017 vom Stadtrat als Satzung beschlossen und trat am 29.11.2017 in Kraft. Zielsetzung der 2. Änderung war u.a. die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses sowie eines Büro- und Verwaltungsgebäudes im Bereich der Dr.-Grundler-Straße. Die Nutzungsvorstellungen für diesen Bereich haben sich in der Zwischenzeit geändert. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans „54/ 3 - 2. Änderung Unteres Tor II“ ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzungsänderung bzw. -erweiterungen zu schaffen.