Bebauungsplan: 164 - Neue Hauptfeuerwache

In der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2019 wurde die Errichtung eines Neubaus der Hauptfeuerwache am Kurt-Romstöck-Ring beschlossen. Zudem sollten die weiteren, zur Schaffung des Baurechts am Kurt-Romstöck-Ring erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Der betreffende Bereich ist dem Außenbereich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt einen öffentlichen Belang dar. Dieser stellt für den Bereich im Wesentlichen dar: - Fläche für die Landwirtschaft und Wald: „Acker und Wiese“, teilweise „Laubwald, Mischwald“ - Neuanlage von Grünzügen, keine Bebauung - Biotop - Grünflächen - Ferngashochdruckleitung Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr notwendig. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher erforderlich. Ferner soll für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern.

Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 04.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.05.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.10.2020 - 30.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.06.2021, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 16.07.2021 - 16.08.2021, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 11.10.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.09.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Parallelverfahren

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