Bebauungsplan: 163 - Regensburger Straße / Feldstraße

Ein Investor plant die Errichtung von Mehrfamilienhäusern zwischen Regensburger Straße, Lährer Weg und südöstlich der Feldstraße. Eine Genehmigungsfähigkeit gemäß § 34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) ist nicht gegeben. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Der Sachverhalt einschließlich der städtebaulichen Rahmenbedingungen, wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltsenats vom 18.07.2019 umfassend vorgestellt. Das Gremium hatte das Vorhaben positiv zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Weg zu bringen bzw. die anteilige Kostenübernahme durch den Bauherrn sicher zu stellen. In gleicher Sitzung wurde beraten, den Umgriff des Bebauungsplanes nicht nur auf das beabsichtigte Bauvorhaben des Investors, sondern auch auf zusätzliche Bereiche auszuweiten, um grundsätzlich eine städtebauliche Lösung für die Entwicklung der Regensburger Straße in diesem Abschnitt herbeizuführen. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst.

Geltungsbereich Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Frau Sarina Scholz, Telefon: 09181 255 212, E-Mail: sarina.scholz@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.05.2020 - 25.05.2020, Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 07.12.2020, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 21.12.2020 - 26.01.2021, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 26.04.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.07.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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