Bebauungsplan: 122_2 Schwalbenhof III, 2. Änderung

An der Freystädter Straße / Langen Gasse ist der Obi- Bau- und Gartenmarkt situiert mit einer Verkaufsfläche von (ungewichtet) ca. 13.620 m². Der Baumarkt soll nach Süden erweitert werden, verbunden mit der Notwendigkeit, die Stellplatzfrage neu zu regeln. Dabei ist es der Wunsch des Unternehmers, den künftigen, erwarteten Stellplatzbedarf mit dem Neubau eines Parkdecks am Südrand des Grundstückes zu lösen.

Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet, für den der seit 2011 rechtskräftige Bebauungsplan "122 - Schwalbenhof III" existiert. 2015 erfuhr der Bebauungsplan eine rechtswirksame Änderung hinsichtlich von Baugrenzen und Traufhöhen (Überdachung von zuvor im Freien verkauften Pflanzen). Das Planungsrecht legt ein Sondergebiet "Zweckbestimmung Baumarkt" fest.

Die geplante Erweiterung des Baumarktes führt zu einer Erhöhung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche auf ca. 14.400 m². Die Baugrenzen sollen aufgrund der geplanten Erweiterung der Kalthalle angepasst werden.

Zur Realisierung des Parkdecks müsste im südlichen Bereich neues Baurecht für ein entsprechendes Gebäude geschaffen werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht betroffen.

Aufgrund der Größe des Plangebiets von ca. 3,62 ha und der Eigenart des Vorhabens erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es gelten entsprechend die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird abgesehen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Frau Sarina Scholz, Telefon: 09181 255 212, E-Mail: sarina.scholz@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.07.2021 - 20.08.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 06.08.2021 - 20.08.2021, Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 11.10.2021, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 22.11.2021 - 22.12.2021, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 31.01.2022, Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 14.02.2022 - 14.03.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a BauGB
  • 14.02.2022 - 14.03.2022, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a BauGB
  • 06.04.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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