Bebauungsplan: 170 - Residenzplatz

Die Gemeinde „Zu unserer Lieben Frau“ plant den Neubau eines Pfarrheims östlich der Hofkirche am Residenzplatz. Das Pfarrheim soll zwischen dem Chor des Kirchengebäudes und der Stadtmauer entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des seit 1983 gültigen Bebauungsplan „027 – Sanierungsgebiet I Schlossviertel“. Dieser sieht für das Gebiet Grünfläche vor. Im Flächennutzungsplan von 2004 ist das Gebiet als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens müssen die Baugrenzen angepasst werden, daher ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltsenat vom 20.07.2021 vorgestellt. Das Gremium nahm das Vorhaben positiv zu Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Weg zu bringen. Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst nicht nur das beabsichtigte Bauvorhaben, sondern auch weite Teile des Residenzplatzes. So soll für den Umbau des Gebäudes am Residenzplatz 6, dem ehemaligen Rotkreuzhaus, das Baurecht für das dritte Geschoss geschaffen werden. Für dieses Vorhaben wurde vom Stadtrat am 25.03.2021 die Generalsanierung mit Aufstockung beschlossen. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst.

Übersichtsbild Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Frau Lena Wächter, Telefon: 09181 255 1508, E-Mail: lena.waechter@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 30.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.12.2021 - 14.01.2022, Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 08.03.2022, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 21.03.2022 - 21.04.2022, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 30.11.2022, Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 19.12.2022 - 25.01.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a BauGB
  • 19.12.2022 - 25.01.2023, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a BauGB
  • 17.04.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.11.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Impressum | Datenschutz