Flächennutzungsplan: F 144 - Pölling Dahmit II
In der Sitzung des Stadtrates vom 09.12.2021 wurde beschlossen einen Bebauungsplan zur Erweiterung der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Pölling Dahmit aufzustellen. Auf die Grundstücke im Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen gibt es im Moment noch kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt für den Bereich Flächen für landwirtschaftliche Nutzung dar. Für die Erweiterung des Gewerbegebietes ist die Darstellung einer Fläche für Gewerbegebiet notwendig. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Weiterhin soll für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Übersichtsbild
Ansprechperson
- Frau Tanja Meier, Telefon: 09181 255 1502, E-Mail: tanja.meier@neumarkt.de
Verfahrensschritte
- 09.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 03.03.2022 - 08.04.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 28.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 18.07.2022, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- 29.08.2022 - 29.09.2022, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 30.11.2022, Feststellungsbeschluss
- 04.05.2023, Wirksamkeit Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung und Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
Parallelverfahren