Bebauungsplan
403 Verbind.-str. zur Andien.des S-Bahn Haltep. Allerh.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Amt für Stadtplanung, Telefon: 02131/90-6101, E-Mail: stadtplanung@stadt.neuss.de
Verfahrensschritte
- 22.02.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bebauungsplan