Bebauungsplan

V143/6 St. Konradquartier

Nach Aufgabe der Nutzung der Kindertagesstätte und der Neuerrichtung des Gemeindezentrums St. Konrad mit neuer Kindertagesstätte und Pfarrzentrum beabsichtigt die Katholische Kirchengemeinde St. Konrad eine Überbauung mit zehn Einfamilienhäusern und Vergabe im Erbbaurecht.

Ziel des anstehenden Verfahrens ist es, hierfür das Planungsrecht zu schaffen.

Das Plangrundstück (Flurstück 3842) befindet sich im Eigentum der Kirchengemeinde St. Konrad. Neben dem Grundstück der leerstehenden Kindertagesstätte liegt ein ebenfalls im Eigentum der Kirchengemeinde liegendes unbebautes Grundstück (Flurstück 2540), welches dem Quartier als Gemeinschaftsgarten und Spielplatz dienen soll.

Für das Bebauungsplanverfahren wird die Aufstellung eines sogenannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB vorgeschlagen.

Ansprechperson

  • Amt für Stadtplanung, Telefon: 02131/90-6101, E-Mail: stadtplanung@stadt.neuss.de

Verfahrensschritte

  • 14.06.2021 - 28.06.2021, Interne Ämterbeteiligung
  • 04.10.2021 - 17.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.10.2021 - 17.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.09.2023 - 01.11.2023, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 09.10.2023 - 10.11.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.08.2024 - 07.09.2024, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 05.08.2024 - 07.09.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Anhänge

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