Stadt Nideggen

Aufstellen eines Teilflächennutzungsplanes „Windenergie zur Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich für das Stadtgebiet von Nideggen

Zielsetzung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Nideggen. Hierzu bedarf es der Erstellung eines gesamtstädtischen Planungskonzeptes der Stadt Nideggen für die Windenergienutzung nach aktuellen, rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten. Der gesamte Außenbereich der Stadt Nideggen wurde unter Anwendung der harten und weichen Tabukriterien auf geeignete Potentialflächen für eine Windenergienutzung untersucht. Die Ausweisung der Konzentrationszonen dient der Steuerung der Windenenergie. Dabei soll der Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Nideggen substanziell Raum gegeben werden.

Ziel ist es darüber hinaus, gemäß § 5 Abs. 2 b i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Windenergienutzung zum aktuellen Zeitpunkt auf folgende Konzentrationszonen zu konzentrieren:
Fläche 1 a/c (Südwestlich von Schmidt)
Fläche 2 a (Östlich von Nideggen)
Fläche 3 a/c (Westlich von Berg)
Fläche 4 (Südwestlich von Berg)
Fläche 13 (Südlich von Wollersheim)

Im übrigen Stadtgebiet soll die Errichtung von Windenergieanlagen damit nach Maßgabe von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgeschlossen werden.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Mandy Krantz, Telefon: 0242780980, E-Mail: m.krantz@nideggen.de
  • Herr Markus Hofer, Telefon: 0242780983, E-Mail: m.hofer@nideggen.de

Verfahrensschritte

  • 21.07.2023 - 20.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachung

Abwägung frühzeitige Beteiligung

Gutachten

Zusätzliche Dateien (Bsp. .shp)