Stadt Nideggen

Lärmaktionsplan 4. Runde Stadt Nideggen

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Städte und Gemeinden in Deutschland dazu verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Die immissionsrechtliche Verpflichtung zur Lärmkartierung der Runde 4 ergab sich aus dem Verkehrsaufkommen der Hauptverkehrsstraße Jülicher Straße im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr an der Landesstraße L11 / Abendener Straße / Im Altwerk und dem hiervon nordöstlich gelegenen Knotenpunkt (Kreisverkehr) Jülicher Straße / Thumer Linde / L33 im Stadtteil Nideggen. Damit ist für die Stadt Nideggen erstmals ein Lärmaktionsplan notwendig.

Ansprechperson

  • Frau Mandy Krantz, Telefon: 0242780980, E-Mail: m.krantz@nideggen.de

Verfahrensschritte

  • 27.05.2024 - 13.06.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Lärmaktionsplan

Bekanntmachung