Stadt Nideggen

9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nideggen "Auf der Erdmaar"

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) liefern unter den Produzenten von erneuerbarer Energie seit 2021deutschlandweit bereits den zweitgrößten Anteil vom Bruttostromverbrauch (Fraunhofer ISE, 2022).
Insofern kommt diesem Bereich der Energiegewinnung bei der Erzielung der o. g. Ziele eine besondere Bedeutung zu. Die GfG mbH beabsichtigt daher die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FFA) im bisherigen Außenbereich am südöstlichen Rand der Ortslage Nideggen. Aufgrund der o. g. Entwicklungen und Erwägungen steht die Stadt Nideggen dem Vorhaben positiv gegenüber. Da die geplante Anlage weniger als 3.000 m² umfasst, kann gemäß Punkt 3.2.1 des LEP-Erlasses Erneuerbare Energien davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt und dieses somit nicht unter die Festlegungen des Ziels 10.2-5 des derzeit gültigen LEP NRW bzw. die Ziele und Grundsätze des in Aufstellung befindlichen LEP NRW fällt. Ferner treffen auch keine Einzelfallkriterien zu, aufgrund der das Vorhaben als raumbedeutsam einzustufen wäre.

Der Standort befindet sich im Flachland und ist ringsum von Gehölzen umgeben, daher ist er von außen nicht einsehbar. In Verbindung mit der geringen vorgesehen Aufbauhöhe der Modultische von ca. 85 cm ergeben sich keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollen die 9. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans N 23 im Parallelverfahren erfolgen. Ferner wird beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren mit frühzeitiger Beteiligung und Veröffentlichung sowie der Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen. Die Aufstellung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist nicht möglich, da es sich nicht um die Änderung oder Ergänzung eines bestehenden
Bebauungsplans handelt und der Zulässigkeitsmaßstab durch die Festsetzungen des Bebauungsplans voraussichtlich erheblich geändert wird. Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB entfällt, da es sich nicht um eine Innenentwicklung handelt.

Ansprechperson

  • Frau Mandy Krantz, Telefon: 0242780980, E-Mail: m.krantz@nideggen.de

Verfahrensschritte

  • 26.08.2024 - 25.09.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachung