Stadt Nideggen

Aufstellung eines Bebauungsplanes N 23 "Auf der Erdmaar"

Am 7. Juli 2022 beschloss der Bundestag das „Osterpaket“ (Deutscher Bundestag, 2022). Ein Elementarer Bestandteil hiervon ist die grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit der die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben wurden. Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf 80 % des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2030 gesteigert. Zudem bestimmt § 2 EEG nunmehr, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für die Nutzung von erneuerbarer Energie sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Um die Ausbauziele zu erreichen und den Ausbau zu beschleunigen, wurde ferner das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ beschlossen. Hiermit werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Stromversorgung bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbarer Energie beruhen soll (Deutscher Bundestag, 2022 b).

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) liefern unter den Produzenten von erneuerbarer Energie seit 2021 deutschlandweit bereits den zweitgrößten Anteil vom Bruttostromverbrauch (Fraunhofer ISE, 2022). Insofern kommt diesem Bereich der Energiegewinnung bei der Erzielung der o. g. Ziele eine besondere Bedeutung zu. Die GfG mbH beabsichtigt daher die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FFA) im bisherigen Außenbereich am südöstlichen Rand der Ortslage Nideggen. Aufgrund der o. g. Entwicklungen und Erwägungen steht die Stadt Nideggen dem Vorhaben positiv gegenüber.

Ansprechperson

  • Frau Mandy Krantz, Telefon: 0242780980, E-Mail: m.krantz@nideggen.de

Verfahrensschritte

  • 26.08.2002 - 25.09.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung