Gemeinde Niederzier

Bebauungsplan C29 - "Schoeller Wohnanlagen"

In Abstimmung zwischen Grundstückseigentümer (Firma Schoeller) und der Gemeinde Niederzier soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Niederzier 29 „Wohnanlage Schoel-ler“ das dringend benötigte Wohnraumangebot für Familien und Singles außerhalb des Einfamilienhaus- Angebotes geschaffen werden. Mit der Bebauungsplanaufstellung soll gleichfalls ein geordneter und wünschenswerter Übergang von der vorhandenen Einfamilienhausbebauung des Baugebietes „Selhausener Driesch“, der Gewerbebebauung an der Jülicher Straße und der vorhandenen Wohnhausbebauung an der Stammelner Straße sowie eine sinnvolle Abrundung an der süd-westlichen Außenbegrenzung erzielt werden. Der wachsenden Gemeinde Niederzier und seinem Ortsteil Huchem-Stammeln wird durch das Plangebiet ein dringend notwendiges Baugebiet für die hohe Nachfrage an Wohnungen für junge Familien, Single-Haushalte und Senioren erschlossen.

Ansprechperson

  • Herr Sascha Zantis, Telefon: 02428/84 - 414, E-Mail: szantis@niederzier.de
  • Frau Jennifer Dresia, Telefon: 02428/84 - 409, E-Mail: bauleitplanung@niederzier.de
  • Herr Jan-Luca Albrecht, Telefon: 02428 84 - 415, E-Mail: jalbrecht@niederzier.de
  • Herr Jan Merlau, Telefon: 02428/84 - 403, E-Mail: jmerlau@niederzier.de

Verfahrensschritte

  • 13.09.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2018 - 18.01.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 07.08.2020 - 11.09.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan