Gemeinde Niederzier

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederzier stammt aus dem Jahre 1975. Regelmäßig sind Flächennutzungspläne etwa alle 15 Jahre zu erneuern. Die Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplans entsprechen nicht mehr der von der Gemeinde Niederzier beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung.

Es ist die Aufgabe der Bauleitpläne, die baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde nach der Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Sie sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB den Ansprüchen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechen, also die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen miteinander in Einklang bringen. Auf diese Weise soll eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Hierbei leisten die Bauleitpläne einen Beitrag zur Sicherung einer menschwürdigen Umwelt, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild sind durch vorrangige Maßnahmen der Innenentwicklung baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB ist es die Aufgabe des Flächennutzungsplanes, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Eine parzellenscharfe Darstellung ist demnach nicht erforderlich und nicht gewollt. Insbesondere trifft der Flächennutzungsplan Darstellungen für die Art und das grundsätzliche Maß der baulichen Nutzung, die Ausstattung des Gemeindegebietes, dessen verkehrliche und technische Erschließung, die Belange der Wasserwirtschaft und des Umwelt- und Landschaftsschutzes, die Flächen mit Nutzungsbeschränkungen bzw. die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie für die Flächen für die Landwirtschaft und den Wald.

Die Gemeinde Niederzier beabsichtigt nun, ihren bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt Ortsteile und Siedlungsbereiche dar, die aufgrund des Tagebaus Hambach in dieser Form nicht mehr bestehen. Aufgrund des sich ausdehnenden Tagebaus sind von den ehemals neun Ortsteilen lediglich sieben verblieben. Bei Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln zeigte sich außerdem, dass künftige Erweiterungen der Siedlungsfläche unter Beibehaltung der derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans bei gleichzeitiger Fortschreibung übergeordneter Planungen nur noch eingeschränkt möglich sein werden. Auch die Entwicklung kleinerer Ortschaften wäre hiervon betroffen.

Bereits heute besteht eine hohe Nachfrage nach Siedlungsflächen in der Gemeinde Niederzier, die insbesondere durch ein stetiges Bevölkerungswachstum entsteht. Vorwiegend ist das Bevölkerungswachstum auf Wanderungsbewegungen zurückzuführen (IT.NRW, 2020). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass dieses Bevölkerungswachstum langfristig anhalten bzw. erheblich zunehmen wird. Zwar gehen die der Gemeinde aktuell zur Verfügung stehenden Daten von IT.NRW noch von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2040 aus (IT.NRW, 2022, S. 8), allerdings ist aufgrund der Effekte des Prozesses Region+ mit einem erheblichen Bevölkerungszuwachs zu rechnen (Bezirksregierung Köln, 2019). Aktuelle Hochrechnungen der Bezirksregierung Köln ergeben für die Gemeinde Niederzier einen Gesamtbedarf an 61 ha zusätzlicher Wohn- und Mischbaufläche bis 2040,der aus dem prognostizierten Bevölkerungswachstum resultiert. Der Kreis Düren verfolgt zudem eine Wachstumsoffensive, durch die im gesamten Kreis eine Bevölkerungszunahme von etwa 30.000 Einwohnern bis zum Jahr 2025 angestrebt wird (vgl. Kreis Düren, 2018). Besonders vor dem Hintergrund der stetig steigenden Mietspiegel in den umliegenden Städten wird ein Anstieg des Wanderungssaldos erwartet. In Niederzier und der direkten Umgebung ist aufgrund bedeutender struktureller Veränderungen – insbesondere im Rahmen der Rekultivierungsmaßnahmen der Tagebaulandschaften Hambach und Inden – mit einem signifikanten Bevölkerungszuwachs der Gesamtgemeinde zu rechnen. Der Flächenbedarf für das zu erwartende Bevölkerungswachstum kann mit der gegenwärtigen Flächenausweisung nicht gedeckt werden. In Anbetracht dieser prognostizierten Entwicklungen liegt es im besonderen Interesse der Gemeinde, künftig verträgliche Erweiterungen der Siedlungsflächen zu betreiben, um hierdurch den voraussehbaren Bedarf an Bauland sowie die Attraktivität als Wohnstandort dauerhaft zu sichern.
In diesem Zusammenhang ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Jennifer Dresia, Telefon: 02428/84 - 409, E-Mail: bauleitplanung@niederzier.de
  • Herr Sascha Zantis, Telefon: 02428/84 - 414, E-Mail: szantis@niederzier.de
  • Herr Jan Merlau, Telefon: 02428/84 - 403, E-Mail: jmerlau@niederzier.de
  • Herr Jan-Luca Albrecht, Telefon: 02428 84 - 415, E-Mail: jalbrecht@niederzier.de

Verfahrensschritte

  • 22.06.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2018 - 04.02.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 20.10.2023 - 21.11.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.12.2023, Feststellungsbeschluss
  • 16.05.2024, Rechtskraft gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge

Rechtskraft