Gemeinde Niederzier

Bebauungsplan C37 - "Spielhalle"

Zwischen der Gemeinde Niederzier und der Stadt Düren befindet sich seit ca. 20 Jahren das interkommunale Gewerbegebiet „Rurbenden/Talbenden“. Der Teilbereich "Rurbenden" befindet sich auf Seiten der Gemeinde Niederzier, wohingegen der Bereich "Talbenden" zur Stadt Düren zu zählen ist. Der Bebauungsplan Nr. C25, dessen 1. Änderung um 23.10.2023 rechtskräftig geworden ist, setzt für die überwiegenden Bereiche ein Gewerbegebiet fest. Die bestehenden, großflächigen Einzelhandels-nutzungen werden über die Sondergebiete SO 1 bis SO6 planungsrechtlich abgesichert. Zudem wer-den weitere Bestandsnutzungen über Fremdkörperfestsetzungen im Plangebiet verankert. Zwischenzeitlich ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde herangetreten, der die Nutzungsänderung eines Kleinmöbelgeschäftes beabsichtigt. Das Gebäude ist innerhalb des Bebauungsplans Nr. C 25 gelegen und soll zukünftig zu einer Spielhalle umfunktioniert werden. In den Gewerbegebieten sind Vergnügungsstätten grundsätzlich ausgeschlossen, lediglich eine bereits bestehende Vergnügungs-stätte wurde bestandssichernd festgesetzt. Der im Bebauungsplan Nr. C25 festgesetzte Ausschluss von Vergnügungsstätten steht der Umsetzung des geplanten Vorhabens bisweilen entgegen. Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung des vorha-benbezogenen Bebauungsplans Nr. C37 „Spielhalle“ erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

Luftbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Jennifer Dresia, Telefon: 02428/84 - 409, E-Mail: bauleitplanung@niederzier.de
  • Herr Jan Merlau, Telefon: 02428/84 - 403, E-Mail: jmerlau@niederzier.de
  • Herr Jan-Luca Albrecht, Telefon: 02428 84 - 415, E-Mail: jalbrecht@niederzier.de
  • Herr Sascha Zantis, Telefon: 02428/84 - 414, E-Mail: szantis@niederzier.de

Verfahrensschritte

  • 21.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.12.2023 - 31.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 17.05.2024 - 17.06.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 01.07.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage

Rechtskräftiger Plan