Bebauungsplan B22-1 - "Siefstraße"
Im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplans B 22 Siefstraße soll die überbaubare Fläche für ein im Plangebiet vorhandenes Baugrundstück optimiert werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Errichtung von Garagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ausgeschlossen. Daher soll mit der vorliegenden Änderung die überbaubare Grundstücksfläche dahingehend vergrößert werden, dass Garagen und Stellplätze sowie das Wohngebäude optimal auf dem Grundstück positioniert und die Stellplätze von der Erschließungsstraße ohne erhöhtes Rangieren auf dem eigenen Grundstück angefahren werden können.
Ansprechperson
- Frau Jennifer Dresia, Telefon: 02428/84 - 409, E-Mail: bauleitplanung@niederzier.de
- Herr Sascha Zantis, Telefon: 02428/84 - 414, E-Mail: szantis@niederzier.de
- Herr Jan-Luca Albrecht, Telefon: 02428 84 - 415, E-Mail: jalbrecht@niederzier.de
- Herr Jan Merlau, Telefon: 02428/84 - 403, E-Mail: jmerlau@niederzier.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Anhänge
Rechtskräftiger Plan
- NZ-B-B22-1 neu (PDF, 3,42 MB)