Bebauungsplan B12-1-1
Das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B12/1 ist die Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen und Wintergärten neu zu regeln. Derzeit sind Terrassenüberdachungen sowie Winter-gärten im allgemeinen Wohngebiet (WA) nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Das Ziel dieser Festsetzung war seinerzeit die Inanspruchnahme der Gartenbereiche durch diese Anlagen zu verhindern. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich jedoch gezeigt, dass die Baufenster vergleichsweise geringe Tiefen aufweisen, wodurch die Realisierung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten innerhalb der Baugrenzen in vielen Fällen kaum zu realisieren ist.
Ansprechperson
- Frau Jennifer Dresia, Telefon: 02428/84 - 409, E-Mail: bauleitplanung@niederzier.de
- Herr Sascha Zantis, Telefon: 02428/84 - 414, E-Mail: szantis@niederzier.de
- Herr Jan-Luca Albrecht, Telefon: 02428 84 - 415, E-Mail: jalbrecht@niederzier.de
- Herr Jan Merlau, Telefon: 02428/84 - 403, E-Mail: jmerlau@niederzier.de
Anhänge
Rechtskräftiger Plan
- Bebauungsplan unterschrieben (PDF, 1,33 MB)