Bebauungsplan in Bearbeitung
749 - Steinbrinkstraße im Stadtteil Sterkrade-Mitte
Mit dem Bebauungsplan Nr. 749 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
- Festsetzung von Urbanen Gebieten;
- Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Auswirkungen, wie bordellartige Betriebe, Vergnügungsstätten, Wettbüros, Wettannahmestellen und andere;
- Prüfung von Gestaltungsfestsetzungen.
- Festsetzung von Urbanen Gebieten;
- Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Auswirkungen, wie bordellartige Betriebe, Vergnügungsstätten, Wettbüros, Wettannahmestellen und andere;
- Prüfung von Gestaltungsfestsetzungen.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 749
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Frau Jennifer Ilg | 0208/825-3389 | jennifer.ilg@oberhausen.de |