Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
527 - Höhenweg/Walsumermarkstraße gem. § 13 BauGB im Stadtteil Walsumer Mark
Mit dem Bebauungsplan Nr. 527 wurde der Bebauungsplan Nr. 160 unter Beibehaltung der vorhandenen Nutzungen so geändert, dass dieser an die örtlichen bzw. städtebaulichen Gegebenheiten und die ursprünglichen planerischen Zielvorstellungen bezüglich der städtebaulichen Gestaltung angeglichen ist. Dabei wurden insbesondere maximale Trauf- und Firsthöhen sowie der zulässige Umfang von Dachaufbauten und Dachgauben festgesetzt.
BPL 527 Höhenweg / Walsumermarkstraße
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