Gestaltungssatzung
Gestaltungssatzung - Zechengelände Alstaden / Alstaden Süd (u. a. zum BPL137) im Stadtteil Alstaden
Die Gestaltungssatzung enthält u. a. Regelungen zu Sockel-, Trauf- u. Firsthöhen; zur Gestaltung von Fassaden, Dächern, Fenster, Einfriedungen und Außenanlagen sowie zu Abgrabungen.
Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist durch Beschluss des Rates vom 15.09.2014 (Bekanntmachung: 01.10.2014) um das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 -Blockstraße- verkleinert worden.
Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist durch Beschluss des Rates vom 15.09.2014 (Bekanntmachung: 01.10.2014) um das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 -Blockstraße- verkleinert worden.
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung
Ansprechperson zum Plan
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