Erhaltungssatzung
Erhaltungssatzung -Ortskern Holten- im Stadtteil Holten
Der historische Ortskern Holten ist in Hinblick auf seine städtebauliche Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt schützenswert. Vorhaben, die die städtebauliche Gestalt in Kubatur, Grundstückszuschnitt und Freiraum verändern können, sind geeignet dem Schutzziel entgegen zu wirken und müssen entsprechend im Einzelfall auf Ihre Auswirkungen betrachtet werden. Die Erhaltungssatzung führt zu einem Genehmigungsvorbehalt ansonsten genehmigungsfreier Vorhaben und in Bezug auf den Abbruch von baulichen Anlagen.
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Sebastian Specht | 0208/825-2609 | sebastian.specht@oberhausen.de |