stadt oberhausen

Außenbereichssatzung


Außenbereichssatzung Losenstraße / Zum Ravenhorst im Stadtteil Barmingholten


Gemäß § 35 (6) BauGB kann die Gemeinde für bebaute Gebiete im Außenbereich
unter bestimmten Voraussetzungen eine Außenbereichssatzung erlassen, mit der die unbebauten Baulückengrundstücke im angesprochenen Bereich bebaut werden
können. Durch diese Maßnahme entsteht eine städtebaulich sinnvolle Ergänzungsbebauung,ohne dass ein Ausufern der baulichen Nutzung in den Außenbereich zu befürchten ist. Die ergänzende Bebauung ist daher mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.



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