Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
VBB Nr. 28 - Brammenring (Möbel- und Einrichtungshaus) im Stadtteil Neue Mitte
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
- Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes i.S.v. § 11 BauNVO zur Umsiedlung eines Möbel- und Einrichtungshauses mit einem eindeutigen Verkaufsflächen- und Umsatzschwerpunkt bei nicht zentrenrelevanten Sortimenten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Oberhausen aus 2022 (EHK 2022);
- Ergänzung der Versorgungsfunktion des angrenzenden übergeordneten zentralen Versorgungsbereiches Neue Mitte Oberhausen mit gesamtstädtischer und regionaler Bedeutung innerhalb des im EHK 2022 ausgewiesenen Sonderstandortes Brammenring;
- Umsiedlung eines die zentralörtliche Bedeutung Oberhausens stärkenden, die Wirtschaft und die Beschäftigung fördernden Betriebes.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Servicestelle Bauleitpläne | 0208/825-2799 | servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de |