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Regionalplanung


Regionalplan Ruhr (RVR) in Oberhausen


Dem Regionalverband Ruhr (RVR) ist am 21.10.2009 per Gesetz die Regionalplanung als staatliche Aufgabe für sein Verbandsgebiet übertragen worden. Die Verbandsversammlung ist regionaler Planungsträger. Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des RVR ist die zuständige Regionalplanungsbehörde. Die Metropole Ruhr umfasst das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) und grenzt an die Planungsregionen Arnsberg, Münster, Düsseldorf und Köln an.

Nach der Übernahme der Regionalplanung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 04.04.2011 die Verwaltung beauftragt, für das Verbandsgebiet einen einheitlichen, flächendeckenden Regionalplan, den „Regionalplan Ruhr“ aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Regionalplans Ruhr für die Metropole Ruhr werden die für das Verbandsgebiet geltenden Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abgelöst.

Der Regionalplan Ruhr wurde am 10.11.2023 durch das Ruhrparlament beschlossen. Nach erfolgter Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde  ist er gemäß § 10 Absatz 1 ROG mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 28.02.2024 wirksam geworden.

Für einen schnellen und bequemen, digitalen Abruf des Regionalplan Ruhr mit sämtlichen Unterlagen (Begründung, Umweltbericht (mit jeweils allen Anhängen), Fachbeiträge und zusammenfassender Erklärung) klicken Sie bitte hier:

Regionalplan Ruhr (rvr.ruhr)

Unter diesem Link finden Sie auch weitere Informationen sowie Hintergründe zu Steuerungsfunktion und Regelungsgehalt eines Regionalplans.




Geltungsbereich Regionalplan Ruhr

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de