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Planverfahren


Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Oberhausen in Oberhausen


Das Einzelhandelskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden. Wesentliche Voraussetzung für die gewinnbringende Nutzung des Einzelhandelskonzeptes ist u. a. der politische Beschluss im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Ziffer 11 Baugesetzbuch (BauGB), damit es in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen ist.

Das im Jahr 2008 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossene Einzelhandelskonzept der Stadt Oberhausen wurde grundsätzlich überarbeitet. Dies war vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der Entwicklungen zum gesamtstädtischen Einzelhandelsbesatz und innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (Zu- und Abgänge von Nutzungen, Flächenverfügbarkeit etc.) erforderlich. 

Neben einer Aktualisierung der Bestandsaufnahme war es erforderlich, die bisher dargestellten zentralen Versorgungsbereiche anhand neu zu überprüfender Kriterien abzugrenzen und hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit (insbesondere die Nahversorgungszentren) zu überprüfen. Ferner wurden qualitative und flächenmäßige Entwicklungsmöglichkeiten für jeden Versorgungsbereich aufgezeigt. Aufgrund der Analyse der absatzwirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einer Bestandsaufnahme des Einzelhandels in Oberhausen wurden übergeordnete räumliche Entwicklungsziele zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung der Stadt Oberhausen definiert. Dabei stehen die Erhaltung und die Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Oberhausen im Vordergrund. Daraus abgeleitet ergeben sich folgende grundlegende Ziele:

- Städtebaulich-funktionale Stärkung der Zentren
- Sicherung und Stärkung der Nahversorgung
- Ergänzung durch nicht zentrenrelevanten Einzelhandel außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
- Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche

Vor diesem Hintergrund wurden die zentralen Versorgungsbereiche (unterschieden in übergeordnete zentrale Versorgungsbereich und Nahversorgungszentren) ermittelt.

Die Innenstädte und Ortszentren sowie die Nebenzentren (übergeordnete zentrale Versorgungsbereiche) und Nahversorgungszentren sind als Ausprägung zentraler Versorgungsbereiche städtebaurechtliches Schutzgut im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). An ihre Bestimmung bzw. Abgrenzung werden rechtliche Anforderungen gestellt, die sich aus bundesrechtlichen Normen und vor allem aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben. Zentrale Versorgungsbereiche bilden die essentielle Grundlage zur Konkretisierung der bauleitplanerischen Umsetzung der empfohlenen Einzelhandelsentwicklung.

Grundsätzlich geht es dem Bundesgesetzgeber zufolge bei dem Schutz und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Kern darum, die Innenentwicklung und die Urbanität der Städte zu stärken und damit angesichts des demografischen Wandels und der geringeren Mobilität älterer Menschen auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern.

Der Rat der Stadt hat am 20.06.2022 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen beschlossen.

 




Ansprechperson zum Plan

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Herr Jamil Michel 0208/825-2727 jamil.dahmani@oberhausen.de