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Vorkaufsrechtsatzungen


Vorkaufsrechtsatzung -Brammenring/Im Lipperfeld- (BPL 760) im Stadtteil Neue Mitte


Über das Bebauungsplanverfahren Nr. 760 soll Planungsrecht für öffentliche Verkehrsflächen geschaffen werden, um einen ersten Beitrag dahingehend zu leisten, die derzeit alleinig bestehende Ausfahrtsmöglichkeit aus dem Brammenring für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) im Bereich Engelbert Strauß / B&B Hotel verkehrstechnisch zu entflechten. Dazu bestehen derzeit zwei verwaltungsseitige Prüfszenarien, wie eine neue öffentliche Erschließungsanlage vom bestehenden Kreisverkehr (K1) unter der Essener Straße hindurch anschließend an die Straße „Im Lipperfeld“ geplant und realisiert werden könnte. Die beiden möglichen Anbindungspunkte liegen entweder im Bereich der Liegenschaften Im Lipperfeld 3c - 3e oder über das heutige Betriebsgelände des Im Lipperfeld 7 ansässigen Gewerbebetriebes. Darüber hinaus wird die Fertigstellung des Anschlusses der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche vom Kreisverkehr (K1) an die Essener Straße im Bereich des Forschungseinrichtung Fraunhofer UMSICHT als „Fahrradstraße“ geprüft.

Da sich verschiedene Grundstücke im Verfahrensgebiet des Bebauungsplans Nr. 760 nicht im Eigentum der Stadt Oberhausen befinden, ist der das Bebauungsplanverfahren ergänzende Erlass einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur präventiven Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich der Umsetzung der verfolgten Hauptplanungsziele erforderlich.

Durch die Satzung über besondere Vorkaufsrechte gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Verwaltung ermächtigt, in Grundstückskaufverträge Dritter einzutreten, wenn sie ihre städtebaulichen Zielsetzungen innerhalb des Satzungsgebietes durch perspektivische Grundstücksgeschäfte zwischen Dritten gefährdet sieht. Über die Satzung wird ein Recht, nicht aber eine Pflicht der Gemeinde begründet, Grundstücke im Geltungsbereich der Satzung aufzukaufen bzw. in etwaige Grunderwerbsverträge Dritter zum Verkehrswert einzutreten.




Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung

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