stadt oberhausen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan


560 - Dreilinden/Tonderner Straße gem. § 9 (2a) BauGB i.V.m. § 13 BauGB im Stadtteil Sterkrade-Mitte


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:

- Erhalt sowie Förderung der Attraktivität der vorhandenen Versorgungsbereiche und hier insbesondere des Hauptzentrums Sterkrade und der Nahversorgungszentren Heide, Klosterhardt-Süd und Tackenberg;

- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Kernsortimenten;

- Ausschluss von sonstigen Nutzungen, die zur Beeinträchtigung der genannten Zentren führen, wie z.B. Vergnügungsstätten und Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rotlichtmilieu.



Gelttungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Servicestelle Bauleitpläne 0208/825-2799 servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de