Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
560 - Dreilinden/Tonderner Straße gem. § 9 (2a) BauGB i.V.m. § 13 BauGB im Stadtteil Sterkrade-Mitte
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
- Erhalt sowie Förderung der Attraktivität der vorhandenen Versorgungsbereiche und hier insbesondere des Hauptzentrums Sterkrade und der Nahversorgungszentren Heide, Klosterhardt-Süd und Tackenberg;
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Kernsortimenten;
- Ausschluss von sonstigen Nutzungen, die zur Beeinträchtigung der genannten Zentren führen, wie z.B. Vergnügungsstätten und Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rotlichtmilieu.
- Erhalt sowie Förderung der Attraktivität der vorhandenen Versorgungsbereiche und hier insbesondere des Hauptzentrums Sterkrade und der Nahversorgungszentren Heide, Klosterhardt-Süd und Tackenberg;
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Kernsortimenten;
- Ausschluss von sonstigen Nutzungen, die zur Beeinträchtigung der genannten Zentren führen, wie z.B. Vergnügungsstätten und Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rotlichtmilieu.
Gelttungsbereich
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Servicestelle Bauleitpläne | 0208/825-2799 | servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de |