Aktuelle Satzung
Satzung der Stadt Oer-Erkenschwick über die Festlegung bebauter Gebiete im Außenbereich nordwestlich der Ortslage Oer (Gebiet: Haardgrenzweg) im Stadtteil Oer
Die betreffenden Wohngebäude im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung
am „Haardgrenzweg“ sind in den 60er Jahren errichtet worden. Grundlage der
Genehmigung der Wohnbebauung war die Baustufenordnung des Amtes Datteln
vom 21.06.1961 für die Gemeinde Oer-Erkenschwick. Mit der Einführung
der Baunutzungsverordnung 1962 ist dieser Baustufenplan für den Satzungsbereich
planungsrechtlich nicht fortgeführt worden.
Der Geltungsbereich liegt nordwestlich des Ortsteils Oer unmittelbar an die
Waldflächen des Naturparks „Hohe Mark“ angrenzend und innerhalb des Landschaftsplanes
Nr. 1 „Die Haard“.
Aufgrund der in den letzten Jahren und gegenwärtig gestellten Anträge bzw.
Anfragen auf Erweiterung/Umbau von bestehenden Wohnhäusern, Errichtung
von Ersatzbauten und Neubauten ist die planungsrechtliche Absicherung zur
abschließenden Steuerung in diesem Gebiet notwendig.
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Karsten Hagel |
02368 691-252 |
Karsten.Hagel@Oer-Erkenschwick.de |
Herr Carsten Händschke |
02368-691-243 |
Carsten.Haendschke@Oer-Erkenschwick.de |