Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NI) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Stadtplanung.
Die Kommune ist für den Inhalt von Internetseiten, die über die Anwahl eines Hyperlinks erreicht werden, nicht verantwortlich.
Planungsrecht
Bundesrecht
Landesplanungsrecht NI
Raumordnungsrecht NI
Fachrecht (Umwelt- und Naturschutzrecht)
Landesrecht NI
Verordnungen, Erlasse und sonstige Regelungen (Baunebenrecht)
Weitere Quellen zum Bau-, Planungs- und Umweltrecht
Datum: 27.12.2024