Planungsziel ist die Aufnahme eines Schallschutzes mit Definition von jeweils möglichen Emissionskontingenten, die Berücksichtigung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Paderborn sowie die Verbesserung und rechtliche Sicherung der Erschließungssituation.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.