Planungsziel ist die Neuordnung des Plangebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Absicherung einer öffentlichen Verwaltung sowie von Handels- und Dienstleistungsnutzungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 17.11.2023 im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, im Foyer des Gebäude C, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gemäß § 4a Abs. 3 S 2 BauGB wird bestimmt, dass im Zuge der 3 Offenlage Stellungnahmen nur zu den folgenden, geänderten Teilen und Inhalten der Planung vorgebracht werden können:
1. Im Änderungsplan gekennzeichnete Bereiche
· Änderung der Festsetzung zur maximal zulässigen Traufhöhe im Bereich der Gebäude Marienplatz Nr. 2 und 2 a sowie Nr. 4.
· Änderung der maximalen Oberkante der Gebäude, im Bereich Marienplatz Nr. 2, 2 a und 4 sowie Rathausplatz Nr. 10, 12 und 14.
· Neufestsetzung einer Bauzone durch Baugrenzen, zur planungsrechtlichen Absicherung einer geplanten Treppenanlage, im Bereich Marienplatz.
2. Textliche Festsetzungen
· Aufgabe der bisherigen Regelung zu Dachaufbauten
Der hier angezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.