Mit Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 295 wurden die bauliche Vergrößerung des bestehenden Lebensmittelmarktes, die Erweiterung der Verkaufsfläche sowie die Erweiterung einer vorhandenen Stellplatzanlage planungsrechtlich abgesichert.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.