Die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 A „Technologiepark am Südring“ ermöglicht es, auf dem Grundstück eines Unternehmens eine Hofanlage mit Carports und Stellplätzen mit Ladestationen für die E-Mobil-Flotte anzulegen.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.