Im Rahmen der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 „Kita-Bohlenweg“ soll die derzeit festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof und Friedhofsgebundene bauliche Anlage“ im nördlichen Teilbereich des Gebietes geändert und als „Fläche für den Gemeinbedarf“ festgesetzt werden, sodass die planungsrechtliche Voraussetzung für das Bauen einer Kindertageseinrichtung erfüllt wird.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.