Das städtebauliche Gesamtkonzept des Planbereiches -Wohnbereiche auszuweisen- bleibt unverändert. Ziele der Änderung sind im Wesentlichen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß der aktuellen Rechtsprechung Bezugspunkte zu Gebäudehöhen und Abstandsflächenberechnung festzusetzen, der Verzicht auf die Regelung der Zweckbestimmung ‚verkehrsberuhigte Verkehrsfläche‘ sowie die geringfügige Modifizierung des Zuordnungsplanes.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.