Ziel des Planverfahrens ist die Regelung zum Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. SN 335 „Ortskern Sennelager".
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.