Mit der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 soll im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung eine Aufstockung der bislang eingeschossigen Gebäude mit einem Staffelgeschoss ermöglicht werden. Hierdurch können die Grundrisse der bestehenden Bebauung an geänderte Bedürfnisse angepasst werden.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.