Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Absicherung der Sanierung und Aufstockung von drei zusammenhängenden Wohngebäuden um ein Geschoss. Die Grundfläche der Gebäude bleibt bis auf die Anbringung einer neuen Wärmedämmfassade unverändert.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.