Mit der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 117 A „Gesselner Straße / Sander Straße“ soll das Plangebiet nach § 6 Bau NVO als Mischgebiet (MI) ausgewiesen und dem Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsprochen werden, sodass auch nichtgebietsbezogene Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden können.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.