Ein Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Sande zur Versorgung des Unternehmens des Vorhabenträgers mit nachhaltig erzeugter Elektroenergie als auch zur Einspeisung des Stroms in das öffentliche Versorgungsnetz. Im Rahmen der notwendigen Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans S 345 ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der hier gezeigte Flächennutzungsplanausschnitt der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.