Ziel der Planaufstellung ist es, die mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan gesicherten städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen durch Änderung des Bebauungsplanes an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Eigentümerwechsel und Bauabsichten könnten Bezug nehmend auf die geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes eine städtebauliche Fehlentwicklung auslösen, die mit einer Bebauungsplanänderung entsprechend der zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklungsvorstellung vermieden werden soll. Des Weiteren sollen durch die Planaufstellung Flächen für den Wohnungsbau aktiviert werden, in denen bisher nur kerngebietstypische Nutzungen zulässig sind.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.