Anlass für die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, durch eine ausschließlich bestandsorientierte Sicherung einer vorhandenen baulichen Gutsanlage, dem drohenden Verfall der Bauwerke entgegenzuwirken und sie weiterhin durch eine geeignete und verträgliche Nutzung in ihrer Grundsubstanz zu erhalten. Ziel der Bauleitplanung ist, die Möglichkeiten zur zweckmäßigen Verwendung / Nutzung der Gebäude unter der Erhaltung ihres Gestaltwertes innerhalb der Kulturlandschaft zu definieren. Vorhandene Gebäudekubaturen bleiben erhalten, eine zusätzliche Bebauung ist nicht beabsichtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 152. Änderung im Parallelverfahren geändert.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.