Der derzeitige Standort des Feuerwehrgerätehauses Dahl ist kapazitiv nicht mehr ausreichend. Beabsichtigt ist, einen Ersatzneubau südlich des Friedhofes, der direkt durch eine neue Zu- und Abfahrt zum Grundsteinheimer Weg erschlossen wird, zu errichten. Neben einer Fahrzeughalle sollen Räume für die Einsatzabwicklung und Ausbildung, Verwaltung und Soziales sowie Werkstätten, Lager und notwendige Stellplätze entstehen. Als Voraussetzung der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB notwendig.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 mit der Begründung beim Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude C im Foyer während den Dienststunden öffentlich aus.
Der hier gezeigte Bebauungsplan (bzw. Flächennutzungsplan) der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.