Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt hat am 28.04.2005 die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet "Steubenstraße" beschlossen.
Inhalt des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines generellen An- und Abfahrtsgebotes.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Mitarbeiter der Bau- und Planungsberatung des Stadtplanungsamtes.