Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE).
Inhalt der I. Änderung ist die Anpassung an die Baunutzungsverordnung von 1977.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.