Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Stephanusstraße“ ist der Wunsch von Grundstückseigentümern aus dem Bereich Stephanusstraße, Giselastraße und Hedwigstraße ihre bis zu 60 m tiefen Grundstücke im rückwärtigen Gartenbereich nochmals zu bebauen.Ziel des Bebauungsplanes Nr. 220 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungenzur Bebauung der rückwärtigen Gartenbereiche.Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter der Bau-und Planungsberatung des Stadtplanungsamtes.